Wallbox-Förderung 2026: Alle Zuschüsse, Steuertipps und Programme im Überblick
Die goldenen Zeiten der KfW-Förderung 440 mit pauschal 900 € Zuschuss sind zwar vorbei – aber das bedeutet nicht, dass Sie Ihre Wallbox komplett selbst finanzieren müssen. Im Jahr 2026 gibt es in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten, die Kosten für Kauf und Installation einer Ladestation deutlich zu senken: Landesförderungen, kommunale Zuschüsse, die THG-Quote, steuerliche Absetzbarkeit und Arbeitgeber-Programme.
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen alle aktuellen Fördermöglichkeiten, erklären Schritt für Schritt, wie Sie diese beantragen, und rechnen vor, wie Sie durch geschicktes Kombinieren bis zu 1.500 € oder mehr sparen können. Wichtig: Förderprogramme ändern sich häufig – prüfen Sie vor dem Kauf immer den aktuellen Stand beim jeweiligen Fördergeber.
KfW-Förderung: Aktueller Stand 2026
Die bekannteste Wallbox-Förderung in Deutschland war das KfW-Programm 440 – ein pauschaler Zuschuss von 900 € pro Ladepunkt für private Wohngebäude. Dieses Programm war so beliebt, dass die Fördertöpfe innerhalb weniger Monate erschöpft waren. Seit Oktober 2021 werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
KfW 442: Solarstrom für Elektroautos
Als Nachfolger startete im September 2023 das KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos". Dieses förderte die Kombination aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Wallbox mit bis zu 10.200 €. Allerdings war auch dieses Programm schnell überzeichnet und die Fördermittel waren innerhalb von Stunden vergriffen.
Gibt es 2026 eine neue KfW-Wallbox-Förderung?
Stand Februar 2026 gibt es kein aktives bundesweites KfW-Förderprogramm ausschließlich für private Wallboxen. Die Bundesregierung hat jedoch signalisiert, dass die Förderung der privaten Ladeinfrastruktur weiterhin Priorität hat. Mögliche neue Programme könnten im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur II kommen.
Unser Tipp: Registrieren Sie sich für den KfW-Newsletter, um als Erster von neuen Programmen zu erfahren. Wenn ein neues Förderprogramm aufgelegt wird, sind die Mittel erfahrungsgemäß innerhalb weniger Tage erschöpft – Schnelligkeit ist entscheidend.
Auch ohne KfW-Förderung lohnt sich die Wallbox-Installation. Wie unsere Rechenbeispiele weiter unten zeigen, können Sie mit den verbleibenden Fördermöglichkeiten und Steuervorteilen immer noch erheblich sparen. Informieren Sie sich über die aktuellen Wallbox-Installationskosten, um Ihr Budget realistisch zu planen.
Bundesländer-Förderungen im Überblick
Wo die Bundesförderung aufhört, springen häufig die Bundesländer ein. Mehrere Länder bieten eigene Förderprogramme für private Ladeinfrastruktur an – allerdings mit stark unterschiedlichen Konditionen und Verfügbarkeiten.
| Bundesland | Programm | Förderhöhe | Wichtige Bedingungen |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | progres.nrw — Emissionsarme Mobilität | bis 1.000 € | Kombination mit PV-Anlage oder Ökostromvertrag; Antrag vor Kauf |
| Baden-Württemberg | BW-e-Solar-Gutschein | bis 500 € | Nur in Kombination mit PV-Anlage; privater Ladepunkt |
| Bayern | BayBEM (zeitweise) | bis 500 € | Fördertöpfe häufig erschöpft; an PV-Anlage gekoppelt |
| Schleswig-Holstein | Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger | bis 600 € | Ökostrom-Nachweis erforderlich |
| Thüringen | Elektromobilität Thüringen | bis 500 € | Antrag über Thüringer Aufbaubank |
| Sachsen | Verschiedene kommunale Programme | 200–500 € | Je nach Kommune unterschiedlich |
Nordrhein-Westfalen: progres.nrw
NRW bietet mit dem Programm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität eines der attraktivsten Landesförderprogramme. Gefördert werden private Ladepunkte mit bis zu 1.000 € pro Ladepunkt. Voraussetzung ist in der Regel die Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder der Nachweis eines Ökostromvertrags. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – wer zuerst kauft und dann beantragt, geht leer aus.
Baden-Württemberg: BW-e-Solar-Gutschein
Der BW-e-Solar-Gutschein fördert die Kombination aus Photovoltaikanlage und Wallbox. Für den Ladepunkt gibt es einen Zuschuss von bis zu 500 €. Das Programm ist besonders interessant für Eigenheimbesitzer, die ohnehin eine PV-Anlage planen oder bereits besitzen. Die Mittel sind begrenzt – regelmäßig auf der Website der L-Bank prüfen.
Bayern: Bayerische Elektromobilität
Bayern hat in der Vergangenheit mehrfach Förderprogramme für private Wallboxen aufgelegt, die jedoch jeweils schnell überzeichnet waren. Das 10.000-Häuser-Programm bot Zuschüsse für die Kombination aus PV, Speicher und Wallbox. Ob 2026 neue bayerische Fördermittel bereitgestellt werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigt – die Staatsregierung hat jedoch die Förderung der Ladeinfrastruktur als Ziel formuliert.
Weitere Bundesländer
Auch Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen und andere Länder haben zeitweise Förderprogramme aufgelegt. Die Verfügbarkeit schwankt stark. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf der Förderdatenbank des Bundes – dort können Sie nach Ihrem Bundesland und dem Stichwort „Ladeinfrastruktur" oder „Wallbox" filtern.
Wichtig: Bei nahezu allen Landesförderungen gilt: Antrag vor Kauf und Installation stellen. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Planen Sie 2–6 Wochen Bearbeitungszeit ein, bevor Sie den Auftrag an den Elektriker vergeben.
Kommunale und Stadtwerke-Zuschüsse
Neben Bund und Ländern bieten viele Kommunen und regionale Energieversorger eigene Förderprogramme für Wallboxen an. Diese sind oft weniger bekannt, können aber sehr attraktiv sein.
Stadtwerke-Förderprogramme
Viele Stadtwerke und regionale Energieversorger bezuschussen die Anschaffung einer Wallbox für ihre Strom-Bestandskunden. Typische Förderungen:
- Kaufzuschuss: 100–500 € für eine Wallbox, oft an einen Ökostromvertrag gekoppelt
- Vergünstigte Wallbox-Pakete: Wallbox inklusive Installation zum Paketpreis (oft 200–400 € günstiger als Einzelkauf)
- Spezieller E-Auto-Stromtarif: Reduzierter Arbeitspreis für den Ladepunkt (z. B. 0,25–0,30 €/kWh statt des Normaltarifs)
- Kostenlose Beratung und Installationscheck: Der Energieversorger prüft Ihren Hausanschluss und berät zur optimalen Wallbox
Beispiele bekannter Stadtwerke-Programme
| Energieversorger | Förderung | Bedingung |
|---|---|---|
| EnBW | Wallbox-Komplettpaket mit Installationsservice | EnBW-Stromkunde |
| E.ON | Wallbox-Zuschuss und E-Auto-Tarif | E.ON-Stromkunde |
| Vattenfall | Wallbox-Service und vergünstigte Installation | Vattenfall-Stromkunde |
| SWM München | Zuschuss bis 300 € + E-Auto-Tarif | SWM-Stromkunde |
| RheinEnergie Köln | Wallbox-Beratung und Installationspaket | RheinEnergie-Kunde |
Kommunale Förderprogramme
Einige Städte und Gemeinden legen eigene Fördertöpfe für E-Mobilität auf. Beispiele:
- München: Förderprogramm Klimaneutralität mit Zuschüssen für Ladeinfrastruktur
- Stuttgart: Elektromobilitäts-Förderung über die Landeshauptstadt
- Hamburg: ELBE-Förderprogramm für private und halböffentliche Ladeinfrastruktur
- Düsseldorf: Kommunales Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen
So finden Sie Ihre lokale Förderung:
- Rufen Sie bei Ihrem Stadtwerk oder Energieversorger an und fragen Sie nach Wallbox-Zuschüssen
- Prüfen Sie die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde unter dem Stichwort „Elektromobilität" oder „Klimaschutz"
- Nutzen Sie die Förderdatenbank des Bundes und filtern Sie nach Ihrem Standort
- Fragen Sie Ihren Elektriker – lokale Installationsbetriebe kennen oft die regionalen Programme
THG-Quote: CO₂-Prämie für Ihr Elektroauto
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein indirekter, aber sehr wirksamer Weg, die Kosten für Ihre Wallbox zu refinanzieren. Als Halter eines reinen Elektroautos (BEV) können Sie Ihre eingesparten CO₂-Emissionen an Mineralölunternehmen verkaufen – und erhalten dafür eine jährliche Prämie.
Wie funktioniert die THG-Quote?
Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen jedes Jahr zu reduzieren. Wenn sie das nicht selbst schaffen, können sie THG-Quoten von Elektroauto-Besitzern kaufen. Als E-Auto-Fahrer profitieren Sie davon:
- Sie registrieren Ihr Elektroauto bei einem THG-Quoten-Anbieter (z. B. Geld für eAuto, Elektrovorteil, Smartificate)
- Der Anbieter bündelt die Quoten vieler E-Auto-Fahrer und verkauft sie an Mineralölkonzerne
- Sie erhalten eine jährliche Prämie, die direkt auf Ihr Konto überwiesen wird
Wie viel bringt die THG-Quote 2026?
Die THG-Prämie schwankt je nach Marktlage und Anbieter. Die Entwicklung der letzten Jahre:
| Jahr | Durchschnittliche THG-Prämie (PKW) | Marktlage |
|---|---|---|
| 2022 | 250–400 € | Sehr hoch (Anfangsboom) |
| 2023 | 80–150 € | Deutlich gesunken |
| 2024 | 50–100 € | Stabilisierung auf niedrigerem Niveau |
| 2025 | 50–85 € | Stabil, steigende Quotenverpflichtung |
| 2026 (Prognose) | 60–100 € | Leicht steigend durch höhere Pflichtquote |
Die THG-Quote ist zwar nicht mehr so lukrativ wie 2022, aber bei einer jährlichen Prämie von 60–100 € summiert sich das über die Haltedauer eines E-Autos auf mehrere Hundert Euro. Nach 5 Jahren sind das 300–500 € – genug, um einen erheblichen Teil der Wallbox-Kosten zu decken.
THG-Quote für die Wallbox selbst?
Wichtig: Die THG-Quote gilt für das Elektrofahrzeug, nicht für die Wallbox direkt. Aber: Wenn Sie eine öffentlich zugängliche Ladestation betreiben (z. B. halböffentlich an der Einfahrt), können Sie auch dafür THG-Quoten generieren – basierend auf der tatsächlich geladenen Strommenge. Das ist für Privatpersonen jedoch selten relevant.
So beantragen Sie die THG-Quote
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bereithalten
- Bei einem THG-Anbieter registrieren und Fahrzeugschein hochladen
- Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4–12 Wochen
- Jährlich erneut beantragen (bei vielen Anbietern automatisch)
Tipp: Vergleichen Sie die Anbieter – die Prämien unterscheiden sich teilweise um 20–30 €. Achten Sie auch auf Zusatzleistungen wie garantierte Mindestprämien oder Sofortauszahlung.
Wallbox steuerlich absetzen: §35a EStG (Handwerkerleistungen)
Auch ohne direkte Förderung können Sie einen Teil der Wallbox-Kosten über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Das Zauberwort heißt §35a EStG – Handwerkerleistungen.
So funktioniert der Steuerbonus
Nach §35a Absatz 3 EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten (Lohn, Fahrtkosten, Maschinenkosten – nicht Materialkosten) für Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt direkt von der Steuerschuld abziehen. Der maximale Abzug beträgt 1.200 € pro Jahr (entspricht 6.000 € Arbeitskosten).
Was können Sie absetzen?
Bei der Wallbox-Installation fallen typischerweise folgende absetzbare Kosten an:
| Kostenart | Absetzbar? | Typischer Betrag |
|---|---|---|
| Elektrikerarbeit (Lohn) | Ja ✓ | 300–800 € |
| Fahrtkosten des Elektrikers | Ja ✓ | 50–100 € |
| Anfahrt und Einrichtung | Ja ✓ | 50–150 € |
| Wallbox-Hardware | Nein ✗ | 400–900 € |
| Kabel und Installationsmaterial | Nein ✗ | 100–300 € |
Rechenbeispiel
Ihr Elektriker stellt Ihnen 1.200 € in Rechnung, davon 700 € Arbeitslohn und 500 € Material:
- Absetzbare Arbeitskosten: 700 €
- Davon 20 %: 140 €
- Diese 140 € werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen
Voraussetzungen für den Abzug
- Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten: Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt aufführen. Bitten Sie Ihren Elektriker ausdrücklich darum.
- Überweisung: Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlung wird nicht anerkannt. Heben Sie den Kontoauszug als Nachweis auf.
- Privathaushalt: Die Wallbox muss an Ihrem selbst genutzten Wohngebäude installiert werden.
- Keine Doppelförderung: Kosten, die bereits durch eine Förderung (z. B. Landesförderung) erstattet wurden, können nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtig: Getrennte Ausweisung auf der Rechnung
Der häufigste Fehler: Eine Pauschalrechnung ohne Aufteilung in Lohn und Material. Sprechen Sie vor der Installation mit Ihrem Elektriker und bitten Sie um eine getrennte Ausweisung. Das Finanzamt akzeptiert sonst keine nachträgliche Schätzung.
Mehr über die typischen Installationskosten erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Wallbox-Installationskosten.
Arbeitgeber-Förderung und Dienstwagen-Wallbox
Wenn Ihr Arbeitgeber ein Elektro-Dienstfahrzeug oder einen E-Dienstwagen stellt, gibt es zusätzliche steuerliche Vorteile rund um die heimische Wallbox.
Arbeitgeber finanziert die Wallbox
Stellt der Arbeitgeber die Wallbox für das Laden des Dienstwagens bereit, handelt es sich um ein steuerfreies betriebliches Arbeitsmittel. Die Kosten für Kauf, Installation und Betrieb trägt der Arbeitgeber – für Sie als Arbeitnehmer entsteht kein geldwerter Vorteil. Das bedeutet:
- Keine Versteuerung der Wallbox als Sachbezug
- Der Arbeitgeber kann die Kosten als Betriebsausgabe absetzen
- Die Wallbox bleibt Eigentum des Arbeitgebers (bei Jobwechsel ggf. Rückgabe)
Pauschaler Auslagenersatz für Strom
Laden Sie Ihren Dienstwagen zuhause an der eigenen Wallbox, kann der Arbeitgeber die Stromkosten steuerfrei erstatten. Das Bundesfinanzministerium hat pauschale Erstattungssätze festgelegt:
| Szenario | Monatspauschale (steuerfrei) |
|---|---|
| E-Auto mit eigener Lademöglichkeit (Wallbox) | 70 € |
| E-Auto ohne eigene Lademöglichkeit | 30 € |
| Plug-in-Hybrid mit eigener Lademöglichkeit | 35 € |
| Plug-in-Hybrid ohne eigene Lademöglichkeit | 15 € |
Bei einer monatlichen Pauschale von 70 € summiert sich das auf 840 € pro Jahr – steuerfrei. Das allein refinanziert eine günstige Wallbox wie die ABL eMH1 innerhalb eines Jahres.
Dienstwagen-Besteuerung: 0,25 % statt 1 %
Zur Einordnung: Reine Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € werden mit nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert (statt 1 % bei Verbrennern). Das ist ein enormer steuerlicher Vorteil und einer der Gründe, warum immer mehr Arbeitnehmer auf einen E-Dienstwagen umsteigen – inklusive Wallbox zuhause.
Was Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen sollten
- Übernimmt der Arbeitgeber die Wallbox-Kosten (Kauf + Installation)?
- Gibt es einen pauschalen Stromkostenersatz?
- Wird ein separater Stromzähler installiert oder die Pauschale genutzt?
- Wer trägt die laufenden Wartungskosten?
Tipp: Viele Arbeitgeber kennen die steuerlichen Möglichkeiten rund um die Dienstwagen-Wallbox nicht im Detail. Sprechen Sie aktiv mit der Personalabteilung oder dem Steuerberater Ihres Arbeitgebers. Eine Wallbox zuhause ist für beide Seiten vorteilhaft: Der Arbeitnehmer spart Tankkosten und Zeit, der Arbeitgeber profitiert von der steuerlichen Absetzbarkeit.
Förderungen kombinieren: Rechenbeispiele
Die größte Ersparnis erzielen Sie, indem Sie mehrere Fördertöpfe gleichzeitig anzapfen. In vielen Fällen ist die Kombination verschiedener Programme erlaubt – solange keine Doppelförderung derselben Kosten vorliegt.
Beispiel 1: Eigenheimbesitzer in NRW mit PV-Anlage
| Position | Kosten / Ersparnis |
|---|---|
| go-eCharger Gemini flex 2.0 + Ladekabel | 800 € |
| Installation durch Elektriker | 600 € |
| Gesamtkosten vor Förderung | 1.400 € |
| progres.nrw Landesförderung | −1.000 € |
| §35a Handwerkerleistungen (20 % von 400 € Lohn) | −80 € |
| THG-Quote (erstes Jahr) | −80 € |
| Effektive Kosten im ersten Jahr | 240 € |
Ein NRW-Eigenheimbesitzer mit PV-Anlage zahlt effektiv nur 240 € für eine hochwertige smarte Wallbox inklusive professioneller Installation.
Beispiel 2: Dienstwagen-Fahrer in Bayern
| Position | Kosten / Ersparnis |
|---|---|
| Heidelberg Energy Control (Wallbox) | 459 € |
| Installation durch Elektriker | 700 € |
| Gesamtkosten vor Förderung | 1.159 € |
| Arbeitgeber übernimmt Wallbox + Installation | −1.159 € |
| Pauschaler Stromkostenersatz (12 × 70 €) | +840 € / Jahr steuerfrei |
| THG-Quote | +80 € / Jahr |
| Effektive Kosten | 0 € (+ 920 € Einnahmen/Jahr) |
Dienstwagen-Fahrer können im besten Fall komplett kostenfrei laden und sogar noch Geld verdienen.
Beispiel 3: Eigenheimbesitzer ohne Landesförderung
| Position | Kosten / Ersparnis |
|---|---|
| ABL eMH1 (Wallbox) + Ladekabel | 580 € |
| Installation durch Elektriker | 500 € |
| Gesamtkosten vor Förderung | 1.080 € |
| Stadtwerke-Zuschuss (Beispiel: 200 €) | −200 € |
| §35a Handwerkerleistungen (20 % von 350 € Lohn) | −70 € |
| THG-Quote (erstes Jahr) | −80 € |
| Effektive Kosten im ersten Jahr | 730 € |
Selbst ohne Landesförderung lassen sich noch 350 € sparen. Über 5 Jahre kommen durch die THG-Quote weitere 320–400 € dazu.
Berechnen Sie Ihre individuellen Ladekosten und Ersparnisse mit unserem Ladekosten-Rechner.
Tipps zur Antragstellung und häufige Fehler
Die beste Förderung nützt nichts, wenn der Antrag abgelehnt wird. Hier die wichtigsten Regeln, um Fördergeld nicht zu verschenken.
1. Immer zuerst den Antrag stellen
Bei den meisten Förderprogrammen (insbesondere Landesförderungen) gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und genehmigt werden. Als „Beginn" zählt in der Regel die verbindliche Beauftragung des Elektrikers oder der Kauf der Wallbox. Bestellen Sie die Wallbox erst, wenn die Förderzusage vorliegt.
2. Rechnungen korrekt ausstellen lassen
Achten Sie auf diese Punkte in der Rechnung:
- Getrennte Ausweisung von Lohn- und Materialkosten (für §35a)
- Genaue Leistungsbeschreibung: „Installation einer Wallbox Typ XY an der Adresse…"
- Datum der Installation (muss im Förderzeitraum liegen)
- MwSt.-Ausweisung (für manche Förderprogramme relevant)
3. Förderfähige Wallbox wählen
Nicht jede Wallbox qualifiziert für jede Förderung. Häufige Anforderungen:
- Mindestens 11 kW Ladeleistung
- Steuerbar: Wallbox muss vom Netzbetreiber steuerbar sein (§14a EnWG)
- CE-Kennzeichnung und relevante Normen (DIN EN IEC 61851)
- Ökostrom-Nachweis (bei manchen Landesförderungen)
Alle Wallboxen in unserem Wallbox-Vergleich erfüllen diese technischen Voraussetzungen.
4. Fristen und Fördertöpfe beachten
Förderprogramme haben begrenzte Mittel. Erfahrungsgemäß sind attraktive Programme (wie KfW 440 oder 442) innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden ausgeschöpft. Sobald ein neues Programm angekündigt wird:
- Unterlagen vorab vorbereiten (Grundbuchauszug, Fotos, Kostenvoranschlag)
- Am Starttag den Antrag online einreichen
- Nicht auf den perfekten Zeitpunkt warten – bei Förderungen gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
5. Keine Doppelförderung
Die meisten Programme schließen eine Doppelförderung derselben Kosten aus. Sie dürfen aber verschiedene Kostenpositionen aus verschiedenen Töpfen fördern lassen. Beispiel: Die Landesförderung deckt die Wallbox-Hardware, §35a die Installationskosten, und die THG-Quote ist ohnehin unabhängig. Dokumentieren Sie genau, welche Kosten durch welches Programm abgedeckt werden.
6. Netzbetreiber-Anmeldung nicht vergessen
Unabhängig von jeder Förderung: Jede Wallbox muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Seit 2024 gilt zudem §14a EnWG, wonach steuerbare Verbrauchseinrichtungen (inklusive Wallboxen) beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Im Gegenzug erhalten Sie einen reduzierten Netzentgelt-Tarif – eine weitere Ersparnis von 100–200 € pro Jahr. Mehr dazu in unserem Wallbox-Installationsratgeber.
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Häufig gestellte Fragen
Gibt es 2026 noch eine KfW-Förderung für Wallboxen?
Stand Februar 2026 gibt es kein aktives bundesweites KfW-Förderprogramm ausschließlich für private Wallboxen. Das populäre KfW-Programm 440 (900 € Zuschuss) endete 2021, das Nachfolgeprogramm 442 („Solarstrom für Elektroautos") war ebenfalls schnell erschöpft. Es ist möglich, dass die Bundesregierung im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur II neue Programme auflegt. Registrieren Sie sich für den KfW-Newsletter, um als Erster informiert zu werden.
Kann ich die Wallbox-Installation von der Steuer absetzen?
Ja, über §35a EStG (Handwerkerleistungen). Sie können 20 % der Arbeitskosten (Lohn, nicht Material) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung: Die Rechnung muss Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen, und die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen. Bei typischen Installationskosten von 300–800 € Arbeitslohn ergibt das einen Steuerbonus von 60–160 €.
Was ist die THG-Quote und wie viel bringt sie?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) erlaubt es Ihnen, die CO₂-Einsparungen Ihres Elektroautos an Mineralölunternehmen zu verkaufen. Sie registrieren Ihr E-Auto bei einem THG-Anbieter und erhalten eine jährliche Prämie von ca. 60–100 € (Stand 2026). Über die Haltedauer von 5–10 Jahren summiert sich das auf 300–1.000 €. Die THG-Quote gilt für das Fahrzeug, nicht für die Wallbox selbst.
Welche Bundesländer fördern Wallboxen in 2026?
Die aktivsten Länder sind Nordrhein-Westfalen (progres.nrw, bis 1.000 €), Baden-Württemberg (BW-e-Solar-Gutschein, bis 500 €) und zeitweise Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Verfügbarkeit schwankt – Fördertöpfe sind oft schnell erschöpft. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf der Förderdatenbank des Bundes und stellen Sie den Antrag immer vor dem Kauf.
Übernimmt mein Arbeitgeber die Wallbox für den Dienstwagen?
Das hängt vom Arbeitgeber ab, aber es gibt starke steuerliche Anreize. Stellt der Arbeitgeber die Wallbox, ist sie ein steuerfreies betriebliches Arbeitsmittel (kein geldwerter Vorteil für Sie). Zusätzlich kann der Arbeitgeber die Stromkosten mit einer steuerfreien Monatspauschale von 70 € für E-Autos erstatten. Sprechen Sie aktiv mit Ihrer Personalabteilung – viele Unternehmen bieten das an, kommunizieren es aber nicht proaktiv.
Kann ich mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen?
Ja, in vielen Fällen. Sie können z. B. eine Landesförderung + §35a-Steuerbonus + THG-Quote kombinieren, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Die Landesförderung deckt die Hardware, §35a die Arbeitskosten, und die THG-Quote ist unabhängig vom Wallbox-Kauf. In unserem Rechenbeispiel senkt ein NRW-Eigenheimbesitzer die Gesamtkosten von 1.400 € auf nur 240 €. Dokumentieren Sie genau, welche Kosten durch welches Programm abgedeckt werden.
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