Elektroauto laden in der Mietwohnung: So klappt es auch als Mieter
Sie fahren ein Elektroauto oder möchten umsteigen, wohnen aber zur Miete? Keine Sorge: Seit dem WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) von 2020 haben Mieter in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lademöglichkeit. Doch der Weg zur eigenen Wallbox im Mehrfamilienhaus ist nicht immer einfach. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Ihre Rechte, die praktischen Schritte und alternative Ladelösungen.
Ihr Rechtsanspruch als Mieter: Das WEMoG im Detail
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), in Kraft seit dem 1. Dezember 2020, hat die Situation für E-Auto-Fahrer in Mietwohnungen grundlegend verbessert. Es gibt Ihnen als Mieter klare Rechte:
Was das Gesetz regelt
- § 554 BGB (Mietrecht): Mieter können vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, auf eigene Kosten eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge zu errichten. Der Vermieter darf dies nur in Ausnahmefällen verweigern.
- § 20 WEG (Wohnungseigentum): Wohnungseigentümer haben einen Anspruch auf bauliche Veränderungen zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge. Ein einzelner Eigentümer kann dies in der Eigentümerversammlung durchsetzen — auch gegen die Mehrheit.
Wann darf der Vermieter ablehnen?
Der Vermieter kann die Zustimmung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen verweigern:
- Die bauliche Substanz des Gebäudes würde erheblich gefährdet.
- Die Installation ist technisch nicht realisierbar (z. B. kein Stellplatz vorhanden).
- Die Interessen des Vermieters überwiegen in ganz besonderen Einzelfällen.
Wichtig: „Zu teuer" oder „Ich will das nicht" sind keine gültigen Ablehnungsgründe. Auch die Zustimmung anderer Mieter ist nicht erforderlich — Ihr Anspruch besteht unabhängig davon. Bei einer unberechtigten Ablehnung können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Was bedeutet „auf eigene Kosten"?
Der Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass der Vermieter die Wallbox bezahlt. Sie als Mieter tragen in der Regel:
- Die Kosten für die Wallbox selbst
- Die Installationskosten (Elektriker, Material)
- Ggf. die Kosten für Anpassungen an der Elektrik
- Die laufenden Stromkosten
Der Vermieter muss lediglich die bauliche Veränderung dulden. Eine Kostenbeteiligung kann er nicht verlangen. Mehr zu den konkreten Kosten erfahren Sie in unserem Artikel über Wallbox-Installationskosten.
Schritt für Schritt: So bekommen Sie Ihre Wallbox als Mieter
Der Weg zur eigenen Wallbox in der Mietwohnung erfordert etwas Vorbereitung und Kommunikation. Hier der empfohlene Ablauf:
1. Bestandsaufnahme: Welcher Stellplatz steht Ihnen zur Verfügung?
Prüfen Sie zunächst Ihre Mietvertragssituation. Haben Sie einen festen Stellplatz, eine Tiefgarage, einen Carport oder nur Straßenparken? Ohne einen vertraglich zugesicherten Stellplatz am Gebäude wird die Installation einer Wallbox deutlich schwieriger — Sie können keinen Anspruch auf einen Stellplatz geltend machen, der Ihnen nicht zusteht.
2. Schriftlichen Antrag an den Vermieter stellen
Stellen Sie Ihren Wunsch schriftlich (Brief oder E-Mail). Der Antrag sollte enthalten:
- Verweis auf Ihren Rechtsanspruch nach § 554 BGB
- Beschreibung der geplanten Wallbox (Modell, Leistung, z. B. 11 kW)
- Bestätigung, dass Sie die Kosten selbst tragen
- Hinweis, dass die Installation durch eine Elektrofachkraft erfolgt
- Angebot, den Rückbau bei Auszug zu übernehmen (fakultativ, stärkt aber Ihre Position)
3. Technische Machbarkeitsprüfung
Vor der endgültigen Genehmigung empfiehlt sich ein Vor-Ort-Termin mit einem Elektrikerfachbetrieb. Dieser prüft:
- Zustand des Zählerschranks und verfügbare Kapazität
- Kabelwege vom Zähler zum Stellplatz
- Notwendigkeit eines separaten Zählers
- Brandschutzanforderungen (besonders in Tiefgaragen)
Die Kosten für diese Prüfung liegen bei 100–250 € und werden oft auf die Installationskosten angerechnet.
4. Genehmigung und Installation
Nach Zustimmung des Vermieters beauftragen Sie einen Elektrikerfachbetrieb mit der Installation. Vergessen Sie nicht die Anmeldung beim Netzbetreiber (Pflicht für alle Wallboxen). Die Installation einer 11-kW-Wallbox muss nur angemeldet, nicht genehmigt werden — das beschleunigt den Prozess erheblich.
Wallbox in Tiefgarage und auf dem Stellplatz
Je nach Art Ihres Stellplatzes gibt es unterschiedliche Herausforderungen und Lösungen.
Tiefgarage im Mehrfamilienhaus
Die Installation einer Wallbox in einer Tiefgarage ist technisch anspruchsvoller, aber grundsätzlich möglich. Besondere Punkte:
- Brandschutz: In Tiefgaragen gelten strenge Brandschutzvorschriften. Die Wallbox muss entsprechend zertifiziert sein, und eventuell sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich (Brandmelder, feuerfeste Kabelführung).
- Stromversorgung: Oft gibt es in Tiefgaragen bereits einen Stromverteiler (für Licht, Lüftung). Von dort kann in vielen Fällen eine Wallbox versorgt werden, ohne den Hauptzähler anzufassen.
- Abrechnung: Ein separater Zwischenzähler stellt sicher, dass nur Ihr Verbrauch auf Ihrer Rechnung landet — nicht auf der Nebenkostenabrechnung der Hausgemeinschaft.
- Kabelführung: Die Wege in Tiefgaragen sind oft lang. Rechnen Sie mit höheren Materialkosten (15–30 m Kabel sind keine Seltenheit).
Außenstellplatz oder Carport
Bei einem Außenstellplatz muss die Wallbox witterungsbeständig (IP54 oder höher) sein. Zusätzliche Überlegungen:
- Montageort: Hauswand, Standsäule oder Carport-Pfosten — klären Sie mit dem Vermieter, wo die Wallbox montiert werden darf.
- Kabelschutz: Bei längeren Außenstrecken muss das Kabel in einem Schutzrohr verlegt und ggf. eingegraben werden.
- Zugangskontrolle: Eine Wallbox am Außenstellplatz sollte eine RFID-Karte oder App-Steuerung haben, damit nicht Unbefugte auf Ihre Kosten laden.
WEG-Beschluss bei Gemeinschaftseigentum
Gehört die Tiefgarage oder der Stellplatz zum Gemeinschaftseigentum der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft), muss die bauliche Veränderung in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Seit dem WEMoG kann jedoch ein einzelner Eigentümer den Beschluss erzwingen — die Mehrheit kann nicht mehr einfach blockieren. Als Mieter läuft der Antrag über Ihren Vermieter (den Wohnungseigentümer).
Wer trägt die Kosten? Mieter, Vermieter, WEG
Die Kostenfrage ist oft der größte Streitpunkt. Hier eine klare Übersicht der Zuständigkeiten:
Kosten für den Mieter
Als Mieter tragen Sie in der Regel alle Kosten, die direkt mit Ihrer Wallbox zusammenhängen:
- Wallbox-Kaufpreis: 400–900 € (abhängig vom Modell)
- Elektrikerarbeit und Material: 500–2.000 € (je nach Aufwand)
- Laufende Stromkosten: Je nach Verbrauch (über separaten Zähler)
- Rückbau bei Auszug: Ggf. 200–500 € (wenn vertraglich vereinbart)
Insgesamt sollten Sie als Mieter mit 1.000–2.500 € Initialkosten rechnen. Details zu den Installationskosten finden Sie in unserem Kostenüberblick für Wallbox-Installationen.
Kosten für den Vermieter
Der Vermieter muss laut Gesetz keine Kosten übernehmen. Allerdings kann er in bestimmten Fällen Kosten zulasten der WEG oder des Mieters veranlassen:
- Wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist: Leitungsführung durch Gemeinschaftsflächen, Anpassung des Zählerschranks
- Modernisierungsumlage: Wenn der Vermieter die Wallbox-Installation als Modernisierung einstuft, kann er bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Miete umlegen. Das ist aber nur möglich, wenn der Vermieter selbst investiert.
Tipp: Verhandeln Sie klug
In der Praxis sind Vermieter oft kooperativer als erwartet, besonders wenn Sie folgende Argumente vorbringen:
- Wertsteigerung: Eine Wallbox erhöht den Wert des Stellplatzes und der Immobilie.
- Zukunftssicherheit: Ab 2035 werden in der EU keine neuen Verbrenner mehr zugelassen — Ladeinfrastruktur wird Standard.
- Keine Kosten für den Vermieter: Sie tragen alle Kosten selbst.
- Professionelle Installation: Zertifizierter Fachbetrieb, Anmeldung beim Netzbetreiber, alles ordnungsgemäß.
Manche Vermieter installieren inzwischen selbst Wallboxen als Mietwertvorteil — fragen Sie nach, ob das eine Option wäre.
Alternative Ladelösungen ohne eigene Wallbox
Nicht immer ist eine eigene Wallbox die beste oder schnellste Lösung. Hier sind Alternativen, die besonders für Mieter relevant sind:
Öffentliche Ladesäulen in der Nähe
Deutschland hat mittlerweile über 120.000 öffentliche Ladepunkte (Stand 2026). Wenn eine AC-Ladesäule in der Nähe Ihrer Wohnung steht, können Sie dort regelmäßig laden — idealerweise während des Einkaufens oder anderer Erledigungen. Die Kosten sind höher als Heimladen (0,39–0,59 €/kWh), aber immer noch günstiger als Benzin.
- Vorteil: Keine Installationskosten, sofort nutzbar
- Nachteil: Abhängig von Verfügbarkeit, teurer als Heimladen, kein garantierter Platz
Laden am Arbeitsplatz
Immer mehr Arbeitgeber in Deutschland bieten kostenloses oder vergünstigtes Laden auf dem Firmenparkplatz an. Seit 2017 ist das Laden beim Arbeitgeber sogar steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG) — ein echter Vorteil. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach.
Mobile Ladestation (Schuko-Laden)
Eine mobile Ladestation (z. B. NRGkick, go-eCharger Gemini flex) kann an einer normalen Schuko-Steckdose betrieben werden — allerdings nur mit reduzierter Leistung (max. 2,3 kW, ca. 10 km Reichweite pro Stunde). Das reicht für Wenigfahrer mit Zugang zu einer Außensteckdose. Achten Sie unbedingt auf eine Steckdose, die für Dauerlast geeignet ist, und klären Sie die Stromabrechnung mit dem Vermieter.
Gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur
Eine zunehmend beliebte Option in Mehrfamilienhäusern: Mehrere Mieter oder Eigentümer teilen sich eine Ladeinfrastruktur. Ein gemeinsamer Netzanschluss mit Lastmanagement und individuellen Zählern senkt die Installationskosten pro Person erheblich. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn — vielleicht gibt es weitere E-Auto-Fahrer im Haus.
Egal für welche Lösung Sie sich entscheiden: Berechnen Sie Ihre individuellen Ladekosten mit unserem Ladekosten-Rechner und erfahren Sie, wie lange das Laden dauert, mit unserem Ladezeit-Rechner.
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Häufig gestellte Fragen
Habe ich als Mieter einen Anspruch auf eine Wallbox?
Ja. Seit dem 1. Dezember 2020 haben Mieter in Deutschland nach § 554 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf die Erlaubnis zur Installation einer Ladeeinrichtung. Der Vermieter kann dies nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ablehnen (z. B. bei erheblicher Gefährdung der Bausubstanz). Die Kosten tragen Sie als Mieter selbst.
Kann der Vermieter die Installation einer Wallbox ablehnen?
Nur in seltenen Ausnahmefällen — etwa wenn die Bausubstanz erheblich gefährdet wäre oder kein Stellplatz zum Mietvertrag gehört. Gründe wie „zu teuer", „will ich nicht" oder „die anderen Mieter sind dagegen" sind keine gültigen Ablehnungsgründe. Im Streitfall können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Wer bezahlt die Wallbox-Installation in der Mietwohnung?
In der Regel trägt der Mieter alle Kosten: Wallbox (400–900 €), Installation (500–2.000 €) und laufende Stromkosten. Der Vermieter muss die bauliche Veränderung dulden, aber nicht finanzieren. Tipp: Nutzen Sie verfügbare Förderungen, um die Kosten zu senken.
Kann ich eine Wallbox in der Tiefgarage installieren lassen?
Ja, aber es ist technisch anspruchsvoller. Beachten Sie Brandschutzvorschriften, die Kabelführung (oft 15–30 m) und die Stromabrechnung über einen separaten Zähler. Wenn die Tiefgarage Gemeinschaftseigentum ist, muss die WEG in der Eigentümerversammlung zustimmen — seit dem WEMoG kann ein einzelner Eigentümer dies aber durchsetzen.
Was mache ich mit der Wallbox bei Auszug?
Das sollten Sie vorab im Mietvertrag oder einer Zusatzvereinbarung klären. Möglichkeiten: Sie nehmen die Wallbox mit und stellen den Originalzustand her (Rückbau, 200–500 €). Oder der Nachmieter/Vermieter übernimmt die Wallbox gegen eine Ablöse. In der Praxis bleibt die Wallbox oft als Wertsteigerung im Objekt.