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Wallbox-Förderung und Zuschüsse berechnen
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Wallbox-Förderung: Finden Sie Ihre Zuschüsse

Welche Förderungen können Sie für Ihre Wallbox nutzen? Wählen Sie Ihr Bundesland und erfahren Sie sofort, welche Zuschüsse Ihnen zustehen — von KfW über Landesförderung bis zur THG-Quote. So holen Sie das Maximum an Fördergeld für Ihre Wallbox heraus.

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KfW 442 im Detail: Bis zu 10.200 € Zuschuss

Das Programm KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos" ist die wichtigste bundesweite Förderung für Wallbox-Besitzer mit PV-Anlage. Es fördert die Kombination aus:

  • Wallbox (mindestens 11 kW, steuerbar) — bis zu 600 €, bidirektional bis 1.200 €
  • Photovoltaikanlage (neu installiert) — bis zu 6.000 € (abhängig von der Leistung)
  • Batteriespeicher (neu installiert) — bis zu 3.000 €

Voraussetzungen für KfW 442:

  • Sie besitzen ein rein elektrisches Fahrzeug (BEV) oder haben eines bestellt
  • PV-Anlage mit mindestens 5 kWp Leistung
  • Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Kapazität
  • Die Wallbox muss steuerbar sein (§ 14a EnWG)
  • Antrag vor Beginn der Installation bei der KfW stellen

Antragstellung: Über das KfW-Zuschussportal online. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen. Nach Zusage haben Sie 12 Monate Zeit für die Installation. Mehr zur optimalen Wallbox-Auswahl finden Sie in unserem Wallbox-Vergleich.

THG-Quote: Jährliche Prämie für E-Auto-Besitzer

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist eine oft übersehene Einnahmequelle für E-Auto-Besitzer. So funktioniert es:

  1. Registrierung: Sie melden sich bei einem THG-Quoten-Händler an (z.B. Geld für eAuto, Emobia, Smartificate)
  2. Fahrzeugschein hochladen: Einmal pro Jahr laden Sie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) hoch
  3. Prämie erhalten: Sie erhalten ca. 50–100 € pro Jahr ausgezahlt

Die Prämie schwankt je nach Marktpreis der THG-Quote. 2026 liegt sie bei etwa 50–100 € pro Fahrzeug und Jahr. Der Aufwand beträgt weniger als 5 Minuten pro Jahr — es lohnt sich also immer.

Tipp: Auch für rein elektrische Firmenfahrzeuge und E-Roller kann die THG-Quote beantragt werden.

§35a EStG: Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Die Installation einer Wallbox ist eine Handwerkerleistung, die Sie nach §35a EStG steuerlich geltend machen können:

  • 20 % der Arbeitskosten (nicht Materialkosten) sind absetzbar
  • Maximaler Abzug: 1.200 € pro Jahr (entspricht 6.000 € Arbeitskosten)
  • Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen
  • Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung)

Wichtig: Sie können §35a EStG nicht kombinieren mit anderen Förderungen für dieselbe Maßnahme. Wenn Sie z.B. KfW 442 erhalten, können Sie die geförderten Installationskosten nicht zusätzlich absetzen. Nicht geförderte Restbeträge sind aber absetzbar.

Typische Installationskosten für eine Wallbox liegen bei 500–2.000 € (Arbeitsanteil), sodass der Steuervorteil 100–400 € beträgt. In unserem Rechner verwenden wir den Maximalwert von 1.200 € als obere Grenze.

Die Bundesländer mit den besten Förderungen

Nicht alle Bundesländer fördern gleich großzügig. Hier das Ranking der Landesförderungen für Wallboxen (Stand Februar 2026):

Rang Bundesland Programm Max. Zuschuss
1Nordrhein-Westfalenprogres.nrw1.000 €
2Baden-WürttembergBW-e-Solar-Gutschein500 €
2BayernLadeinfrastrukturprogramm500 €
2BerlinWELMO500 €
2BrandenburgRENplus 2024500 €
2HamburgELBE-Förderung500 €
2Mecklenburg-VorpommernKlimaschutzförderrichtlinie500 €
2Rheinland-PfalzSolarstrom für E-Autos500 €
2Schleswig-HolsteinKlimaschutz-Förderprogramm500 €
2ThüringenSolarInvest500 €
11HessenKommunale Programme400 €
11NiedersachsenKommunale Programme400 €
11SachsenSAB-Förderung400 €
11SaarlandZukunftsenergie400 €
15BremenKommunale Förderung300 €
15Sachsen-AnhaltSTARK III300 €

Hinweis: Einige Programme setzen eine PV-Anlage voraus. Kommunale Programme können zusätzlich verfügbar sein. Stand: Februar 2026.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Wallbox-Förderung gibt es 2026 in Deutschland?

Die wichtigste Förderung ist KfW 442 mit bis zu 10.200 € für die Kombination Wallbox + PV + Speicher. Zusätzlich gibt es Landesförderungen (300–1.000 €), die THG-Quote (50–100 €/Jahr) und den Handwerkerbonus nach §35a EStG (bis 1.200 € Steuerersparnis).

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Ja, in vielen Fällen sind Kombinationen möglich. KfW 442 + Landesförderung + THG-Quote lassen sich oft kombinieren. Allerdings darf die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. §35a EStG kann nur für den nicht geförderten Anteil der Installationskosten genutzt werden.

Muss ich die Förderung vor der Installation beantragen?

Bei den meisten Programmen ja. Besonders bei KfW 442 muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und genehmigt werden. Erst nach Zusage dürfen Sie Aufträge erteilen. Bei der THG-Quote und §35a EStG ist eine nachträgliche Beantragung möglich.

Bekomme ich Förderung auch ohne PV-Anlage?

Ohne PV-Anlage entfällt die KfW 442 Förderung. Aber viele Landesförderungen (z.B. Bayern, Berlin, Hamburg) fördern auch Wallboxen ohne PV. Zusätzlich können Sie den §35a Handwerkerbonus und die THG-Quote immer nutzen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines KfW-Antrags?

Die Bearbeitung bei der KfW dauert in der Regel 4–8 Wochen. Nach Zusage haben Sie 12 Monate Zeit, die Installation durchzuführen und die Nachweise einzureichen. Planen Sie die Wartezeit bei Ihrem Installationstermin ein.

Welches Bundesland hat die beste Wallbox-Förderung?

Nordrhein-Westfalen bietet mit progres.nrw die höchste Landesförderung (bis 1.000 € mit PV). Danach folgen mehrere Bundesländer mit 500 € Zuschuss: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Was ist die THG-Quote und wie bekomme ich sie?

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist eine jährliche Prämie von ca. 50–100 € für E-Auto-Besitzer. Registrieren Sie sich bei einem THG-Händler, laden Sie Ihren Fahrzeugschein hoch und erhalten Sie die Prämie ausgezahlt. Der Aufwand: weniger als 5 Minuten pro Jahr.

Kann ich als Mieter eine Wallbox-Förderung erhalten?

Grundsätzlich ja, wenn der Vermieter der Installation zustimmt (seit dem WEMoG haben Mieter ein Recht auf Ladeinfrastruktur). Die KfW 442 richtet sich primär an Eigenheimbesitzer, aber Landesförderungen und der §35a Handwerkerbonus stehen auch Mietern offen. Klären Sie die Zustimmung des Vermieters vorab.